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Ausgabe 02/2003
Windpark Butendiek

Klage gegen Windpark Butendiek

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund NABU haben Klage gegen den geplanten Offshore-Windpark Butendiek eingereicht. Sie wollen damit die Errichtung des Windparks in einem ökologisch hochsensiblen Gebiet in der Nordsee verhindern. Ende 2002 hatte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie das Projekt etwa 30 Kilometer vor der Küste von Sylt genehmigt (Energie-Perspektiven 1/2003 berichtete).

Nach Ansicht der Umweltverbände gibt es genügend andere geeignete Flächen außerhalb von Naturschutzgebieten. Dr. Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: "Natürlich sind wir nicht gegen Windenergie - im Gegenteil, sie ist eine der Chancen für mehr Klimaschutz. Aber die Anlagen müssen nicht ausgerechnet in Seegebieten errichtet werden, wo seltene Tierarten oder Naturschutzgebiete von internationaler Bedeutung beeinträchtigt werden." Butendiek sei ein Präzedenzfall: "Wenn dieser Windpark ins Vogelschutzgebiet hinein gebaut werden darf, werden andere Bauträger das in anderen ökologisch sensiblen Gebieten ebenfalls versuchen."

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Nachtrag (2004)

Ende 2003 wurde die Klage von BUND und Nabu vom Verwaltungsgericht Hamburg abgewiesen. Die Verbände sind nach Ansicht des Gerichtes nicht klageberechtigt, da sich die Baugenehmigung auf ein Gebiet in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bezieht. Dieses Gebiet gehört nicht zum deutschen Hoheitsgebiet. Insofern haben Verbände hier nach Ansicht des Gerichtes auch kein Klagerecht.(Quelle: Butendiek-Newsletter 1/2004)