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Ausgabe 02/2003 |
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Ausgabe 02/2003
Windpark Butendiek
Klage gegen Windpark Butendiek
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund
NABU haben Klage gegen den geplanten Offshore-Windpark Butendiek eingereicht.
Sie wollen damit die Errichtung des Windparks in einem ökologisch hochsensiblen
Gebiet in der Nordsee verhindern. Ende 2002 hatte das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie das Projekt etwa 30 Kilometer vor der
Küste von Sylt genehmigt (Energie-Perspektiven 1/2003
berichtete).
Nach Ansicht der Umweltverbände gibt es genügend andere geeignete Flächen
außerhalb von Naturschutzgebieten. Dr. Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer:
"Natürlich sind wir nicht gegen Windenergie - im Gegenteil, sie ist
eine der Chancen für mehr Klimaschutz. Aber die Anlagen müssen nicht
ausgerechnet in Seegebieten errichtet werden, wo seltene Tierarten oder
Naturschutzgebiete von internationaler Bedeutung beeinträchtigt werden."
Butendiek sei ein Präzedenzfall: "Wenn dieser Windpark ins Vogelschutzgebiet
hinein gebaut werden darf, werden andere Bauträger das in anderen ökologisch
sensiblen Gebieten ebenfalls versuchen."
imi
Nachtrag (2004)
Ende 2003 wurde die Klage von BUND und Nabu vom Verwaltungsgericht Hamburg abgewiesen. Die Verbände sind nach Ansicht des Gerichtes nicht klageberechtigt, da sich die Baugenehmigung auf ein Gebiet in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bezieht. Dieses Gebiet gehört nicht zum deutschen Hoheitsgebiet. Insofern haben Verbände hier nach Ansicht des Gerichtes auch kein Klagerecht.(Quelle: Butendiek-Newsletter 1/2004)
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