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Ausgabe 01/2003
Offshore-Windpark
Offshore-Windpark vor Sylt
Mit dem Windpark Butendiek in
der Nordsee vor der Insel Sylt wurde das bundesweit zweite Offshore-Projekt
außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze genehmigt. 2001 hatte das Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bereits einer kleineren
Anlage (siehe Energie-Perspektiven 4/2001)
nördlich der ostfriesischen Insel Borkum zugestimmt. Die Offshore-Bürger-Windpark
Butendiek GmbH (OSB)
aus Husum darf nun 34 Kilometer westlich des Sylter Festlands 80 Windräder
mit einer Nennleistung von insgesamt 240 Megawatt errichten. Die auf
einer Fläche von 37 Quadratkilometern in Fünferreihen angeordneten
Anlagen werden rund 30 Meter tief im Meeresgrund verankert; in 80 Meter
Höhe drehen sich die Rotoren mit 90 Meter Durchmesser. Trotzdem
werden die Windräder von Sylt aus nur bei besonders guter
Sicht an wenigen Tagen im Jahr stecknadelkopfgroß zu sehen sein,
versichert OSB-Geschäftsführer Wolfgang Paulsen.
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34 Kilometer westlich von Sylt sollen
sich 80 Windräder drehen
(Grafik: Karin Hirl)
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Während an Land geeignete Standorte knapp werden, können vor
der Küste leistungsfähigere Windanlagen auf relativ großer
Fläche errichtet werden. Außerdem verspricht der bessere
Wind höhere Energieerträge. Zur Zeit laufen beim BSH Genehmigungsverfahren
für 30 Projekte, davon 24 in der Nord- und sechs in der Ostsee.
Bereits genehmigt ist eine Kapazität von 300 Megawatt. Offshore-Windparks
sollen nach dem Willen der Bundesregierung den Anteil der Windenergie
an der Stromerzeugung innerhalb der nächsten drei Jahrzehnte von
heute zwei auf mindestens 25 Prozent steigern. Bis 2010 seien zwei-
bis dreitausend, bis 2030 rund 25.000 Megawatt installierter Leistung
möglich.
Bei der Begutachtung von Butendiek war zu prüfen, ob
die Windräder den Schiffsverkehr oder die Meeresumwelt vor
allem der in der Gegend vorkommenden Schweinswale sowie der dort regelmäßig
überwinternden Pracht- und Sterntaucher, zwei besonders schützenswerte
Vogelarten gefährden könnten. Deren Beeinträchtigung
kann jedoch laut Genehmigungsbescheid mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen
werden. Zahlreiche Auflagen sollen mögliche Gefahren für See-
und Luftfahrt abwehren, zum Beispiel die Kennzeichnung und Befeuerung
der Anlagen sowie die Ausstattung des Windparks mit dem Automatischen
Schiffsidentifikations-System AIS.
Der Betriebsbeginn hängt von weiteren Genehmigungen ab, unter anderem
für eine Kabeltrasse, durch die der Windstrom an Land gelangen
soll. Hierfür ist das Land Schleswig-Holstein zuständig. Mit
dem Bau muss spätestens bis zum 1. Juni 2005 begonnen werden, anderenfalls
erlischt die Genehmigung. Zuvor müssen die Anteilseigner, bei denen
die OSB bislang fünf Millionen Euro Risikokapital eingesammelt
hat, das Firmenkapital auf 100 Millionen Euro aufstocken. Hinzu sollen
Kredite in Höhe von 300 Millionen Euro kommen. Ist der Windpark
erst einmal in Betrieb, sorgt das Erneuerbare-Energien-Gesetz für
Einspeiseerlöse bis zu 9,1 Cent pro erzeugter Kilowattstunde.
imi
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