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Ausgabe 01/2003
Offshore-Windpark


Offshore-Windpark vor Sylt


Mit dem Windpark „Butendiek“ in der Nordsee vor der Insel Sylt wurde das bundesweit zweite Offshore-Projekt außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze genehmigt. 2001 hatte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bereits einer kleineren Anlage (siehe Energie-Perspektiven 4/2001) nördlich der ostfriesischen Insel Borkum zugestimmt. Die Offshore-Bürger-Windpark Butendiek GmbH (OSB) aus Husum darf nun 34 Kilometer westlich des Sylter Festlands 80 Windräder mit einer Nennleistung von insgesamt 240 Megawatt errichten. Die auf einer Fläche von 37 Quadratkilometern in Fünferreihen angeordneten Anlagen werden rund 30 Meter tief im Meeresgrund verankert; in 80 Meter Höhe drehen sich die Rotoren mit 90 Meter Durchmesser. Trotzdem werden die Windräder von Sylt aus „nur bei besonders guter Sicht an wenigen Tagen im Jahr stecknadelkopfgroß zu sehen sein,“ versichert OSB-Geschäftsführer Wolfgang Paulsen.

34 Kilometer westlich von Sylt sollen sich 80 Windräder drehen
(Grafik: Karin Hirl)
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Während an Land geeignete Standorte knapp werden, können vor der Küste leistungsfähigere Windanlagen auf relativ großer Fläche errichtet werden. Außerdem verspricht der bessere Wind höhere Energieerträge. Zur Zeit laufen beim BSH Genehmigungsverfahren für 30 Projekte, davon 24 in der Nord- und sechs in der Ostsee. Bereits genehmigt ist eine Kapazität von 300 Megawatt. Offshore-Windparks sollen nach dem Willen der Bundesregierung den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung innerhalb der nächsten drei Jahrzehnte von heute zwei auf mindestens 25 Prozent steigern. Bis 2010 seien zwei- bis dreitausend, bis 2030 rund 25.000 Megawatt installierter Leistung möglich.

Bei der Begutachtung von „Butendiek“ war zu prüfen, ob die Windräder den Schiffsverkehr oder die Meeresumwelt – vor allem der in der Gegend vorkommenden Schweinswale sowie der dort regelmäßig überwinternden Pracht- und Sterntaucher, zwei besonders schützenswerte Vogelarten – gefährden könnten. Deren Beeinträchtigung kann jedoch laut Genehmigungsbescheid mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Zahlreiche Auflagen sollen mögliche Gefahren für See- und Luftfahrt abwehren, zum Beispiel die Kennzeichnung und Befeuerung der Anlagen sowie die Ausstattung des Windparks mit dem Automatischen Schiffsidentifikations-System AIS.

Der Betriebsbeginn hängt von weiteren Genehmigungen ab, unter anderem für eine Kabeltrasse, durch die der Windstrom an Land gelangen soll. Hierfür ist das Land Schleswig-Holstein zuständig. Mit dem Bau muss spätestens bis zum 1. Juni 2005 begonnen werden, anderenfalls erlischt die Genehmigung. Zuvor müssen die Anteilseigner, bei denen die OSB bislang fünf Millionen Euro Risikokapital eingesammelt hat, das Firmenkapital auf 100 Millionen Euro aufstocken. Hinzu sollen Kredite in Höhe von 300 Millionen Euro kommen. Ist der Windpark erst einmal in Betrieb, sorgt das Erneuerbare-Energien-Gesetz für Einspeiseerlöse bis zu 9,1 Cent pro erzeugter Kilowattstunde.

imi