Novelliertes Gesetz
Im Juli haben Bundestag und Bundesrat das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 verabschiedet (siehe Energie-Perspektiven 1/16). Die 250 Seiten starke Gesetzesnovelle schreibt einen Systemwechsel fest – weg von politisch festgesetzten Preisen für grünen Strom hin zu Wettbewerb: Der Bau neuer Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen wird in Zukunft ausgeschrieben. So soll die Markttauglichkeit der Erneuerbaren befördert, der Zubau gesteuert und an den Netzausbau angepasst werden.
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Der 2015 in Deutschland erzeugte grüne Strom (Grafik: IPP)
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Das Ausschreibungsverfahren erfasst vier Fünftel des geplanten Zubaus; ausgenommen sind nur kleine Anlagen sowie Erdwärme und Wasserkraft. Bis 2025 soll sich der Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch von heute 33 auf 45 Prozent erhöhen.
Vor der Verabschiedung wurde das neue Modell unter Verbänden, Unternehmen und Ländern zur Diskussion gestellt: Während die windreichen Bundesländer im Norden an hohen Ausschreibungsvolumina für Windstrom interessiert sind, setzt man im Süden mehr auf Photovoltaik, Bioenergie und Wasserkraft. Ein ausschließlich am Preis orientierter Ausbau konzentriere die Stromerzeugung fern der süddeutschen Lastzentren und erhöhe den Übertragungsnetzbedarf, befürchtete das Bayerische Wirtschaftsministerium in seiner Stellungnahme. Gefordert wurde eine regionale Quote, die sich an den Netzengpässen hin zum Süden orientiert.
Entsprechend sieht das überarbeitete Gesetz vor, in Gebieten mit Netzengpässen den Zubau von Windrädern zu begrenzen. Maximal 60 Prozent des durchschnittlichen Neubaus dürfen auf Norddeutschland entfallen. Insgesamt wird an Land jährlich eine Leistung von 2800 Megawatt ausgeschrieben. Damit nicht nur große, finanzkräftige Akteure zum Zug kommen, gelten für Bürgergesellschaften erleichterte Bedingungen, die ihnen insbesondere das Vorfinanzieren der hohen Planungskosten ersparen. Auf See sollen zunächst 500 Megawatt, später bis zu 840 Megawatt jährlich zugebaut werden. Auch hier sind in Nord- oder Ostsee Netzengpässe zu berücksichtigen.
Jährlich werden 600 Megawatt Photovoltaik-Anlagen ausgeschrieben. Hinzu kommen 150 Megawatt bzw. ab 2020 jeweils 200 Megawatt Biomasse-Anlagen. Auch alte Anlagen können teilnehmen, um eine zehnjährige Anschlussförderung zu erhalten, wenn sie den Strom bedarfsgerecht erzeugen. In Kraft treten sollen die Änderungen zum Januar nächsten Jahres.
bal