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Ausgabe 01/2016
Erneuerbare Energien

Systemwechsel bei der Förderung      

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das die bevorzugte Einspeisung grünen Stroms ins Netz regelt, wird zurzeit überarbeitet. An die Stelle staatlich festgelegter Tarife, die den Erzeugern fixe Vergütungen garantieren, soll Wettbewerb treten. Ab 2017 will man die Förderhöhe für Wind- und Sonnenstrom in Auktionen bestimmen. Den Zuschlag erhalten dann die jeweils kostengünstigsten Angebote. Der Ausbau der Erneuerbaren soll so kosteneffizienter werden, besser planbar und leichter in Einklang zu bringen mit der parallel nötigen Verstärkung des Stromnetzes.


Grüner Strom – Entwicklung von 1990 bis 2015  
(Grafik: IPP)

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Mit drei Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Parks im vergangenen Jahr hat man erste Erfahrungen gesammelt (siehe Energie-Perspektiven 2/15). Jeweils im April, August und Dezember hatte die Bundesnetzagentur insgesamt 500 Megawatt Solarstrom-Leistung ausgeschrieben. Mit Erfolg, so kürzlich das Fazit des Bundeswirtschaftsministeriums: Der Wettbewerb habe funktioniert, unerwartet viele Bieter hätten sich beteiligt und auch kleine Projekte seien zum Zug gekommen. Das Ausschreibungsvolumen – je 150 Megawatt in den ersten beiden und 200 Megawatt in der dritten Runde – war stets mehrfach überzeichnet. Die durchschnittliche Förderhöhe sank von der ersten bis zur dritten Runde von 9,17 Cent pro Kilowattstunde über 8,49 auf 8,00 Cent pro Kilowattstunde. Ob die angestrebten Ausbauziele erreicht wurden, sei allerdings noch offen, so das Ministerium, weil die erfolgreichen Bieter zwei Jahre Zeit haben, ihre Anlagen in Betrieb zu nehmen.


Erneuerbare tragen heute über 30 Prozent der deutschen Stromerzeugung
(Foto: Panthermedia)

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Bis 2025 sollen Erneuerbare statt heute 32 bis zu 45 Prozent der deutschen Stromversorgung decken, in der Jahrhundertmitte 80 Prozent. Um dies zu erreichen, sollen nach den jetzigen Plänen jährlich 500 Megawatt Solarstrom und 800 Megawatt Windstrom aus Anlagen auf See ausgeschrieben werden. Windräder einer Leistung von 11 Gigawatt sollen in zehn Jahren am Netz sein. Dass diese Vorgaben auch erreicht werden, soll über den Zubau von Windanlagen an Land gesteuert werden. Für den Anfang ins Auge gefasst sind 2,9 Gigawatt pro Jahr – oder jeweils genau so viel, wie zum Erreichen der Ausbauziele nötig ist. Vom Ausschreibeverfahren ausgenommen sind kleine Anlagen unter einem Megawatt Leistung; auch für Biomasse-, Erdwärme- und Wasserkraftanlagen gelten zunächst noch die Regelungen des alten Einspeisegesetzes weiter.

Nach Anhörung von Ländern und Verbänden ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Sommer abzuschließen. Anfang nächsten Jahres könnten die Ausschreibungsrunden beginnen. 

imi