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Ausgabe 01/2014
Erneuerbare Energien

Reform der gesetzlichen Förderung   

Auf 23,6 Milliarden Euro wird die Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in diesem Jahr voraussichtlich steigen. Zieht man den an der Börse erlösbaren Marktwert ab, bleiben für den mit Wind und Sonne, Biomasse und Wasserkraft erzeugten Strom Kosten von rund 19,1 Milliarden Euro. Das haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur anhand des zu erwartenden Zubaus prognostiziert.


Stromerzeugung 1991 und 2013: Der Aufstieg der Erneuerbaren  (Grafik: IPP)

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Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Quellen vorrangig und zu festen Preisen abzunehmen. Die Kosten legen sie auf den Strompreis um: Mit 6,24 Cent je verbrauchter Kilowattstunde tragen die Stromkunden 2014 zur Förderung der erneuerbaren Energien bei. Dies sind knapp 20 Prozent mehr als im Vorjahr.

Dank dieser Umlage des EEG und seines Vorläufers, des 1991 eingeführten Stromeinspeisegesetzes, ist der Beitrag der Erneuerbaren bis heute auf fast ein Viertel der deutschen Stromerzeugung angewachsen. Stetig mitgestiegen ist die Umlage, die 1991 noch bei 140 Millionen DM lag. Und es wird zunehmend schwieriger, die immer größeren Schwankungen des Stromangebots aufzufangen.

Die zurzeit laufende Reform des EEG – „eine der Hauptaufgaben der neuen Bundesregierung“, so das Wirtschaftsministerium – soll dem entgegenwirken. Um die Kosten für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren einzudämmen, sollen Vergütungen abgesenkt und Ausbaugrenzen festgelegt werden. Die Förderhöhe soll zudem ab 2017 marktgerechter über Ausschreibungen ermittelt werden. Die Ausgleichsregelung, die stromintensive Unternehmen von der Umlage ganz oder teilweise ausnimmt, soll anhand europarechtskonformer Kriterien überprüft werden. Zur besseren Integration in den Strommarkt sollen Betreiber größerer Neuanlagen stufenweise verpflichtet werden, ihren Strom direkt zu vermarkten.

Eine Anhörung von Ländern und Verbänden zu dem Gesetzentwurf ging Mitte März zu Ende. Im Mai und Juni soll er in Bundesrat und Bundestag beraten werden. Im August soll das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft treten.

imi