Für eine stabile Stromversorgung muss die Stromerzeugung jederzeit der Nachfrage entsprechen. Sonst drohen kritische Netzsituationen bis hin zum Stromausfall. Dabei können bereits kleine Spannungs- und Frequenzschwankungen, die Normalverbraucher kaum wahrnehmen, empfindliche Industriemaschinen beschädigen. Die fluktuierenden Beiträge von Wind- und Solarstrom stellen die Netzbetreiber vor zusätzliche Herausforderungen. Mit fortschreitendem Ausbau werden immer größere Schwankungen möglich, die vom konventionellen Kraftwerkspark und Speichern ausgeglichen werden müssen. Schon länger wird daher darüber nachgedacht, ob nicht auch die Stromnachfrage der möglichen Erzeugung angepasst werden kann.
Metallerzeuger gehören zu den energieintensivsten Branchen. (Foto: Siemens-Pressebild)
Während dieses „Lastmanagement“ bei Kleinverbrauchern nur bedingt lohnend ist (siehe Energie-Perspektiven 1/2011), helfen schon heute Großstromabnehmer, die innerhalb kürzester Zeit vom Netz gehen können – etwa Stahlerzeuger, Aluminium- und Zinkhütten oder große Chemieproduzenten – das Netz in schwierigen Situationen stabil zu halten, indem sie ihre Last kurzzeitig abschalten oder reduzieren lassen. Was zurzeit in freier Vereinbarung zwischen Netzbetreiber und Industrie möglich ist, soll demnächst eine „Verordnung über abschaltbare Lasten“ regeln, deren Entwurf das Bundeswirtschaftministerium im Januar vorgelegt hat.
Energieintensive Industriebetriebe, die bereit sind, kurzfristige Stromunterbrechungen zu dulden, sollen pauschal entschädigt werden – unabhängig davon, ob eine Gegenleistung erbracht werden musste oder nicht. Das geht aus einer Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung hervor. Technische Voraussetzungen sind, dass die Lasten mindestens an ein 110 Kilovolt-Hochspannungsnetz angeschlossen und 7.000 Stunden pro Jahr erreichbar sind sowie innerhalb einer Sekunde ferngesteuert vom Netz getrennt werden können. Je nach Höhe der abschaltbaren Leistung zwischen 50 und 150 Megawatt sind Jahresentgelte von 30.000 bis 60.000 Euro pro Megawatt vorgesehen. Wie oft und wie lange die Netzbetreiber dafür die Stromlieferung unterbrechen dürfen, wird minutengenau festgelegt. Die anfallenden Kosten sollen auf das Netzentgelt umgelegt werden, das in den allgemeinen Strompreis einfließt. Insgesamt könnte die Industrie – so die Netzstudie II der Deutschen Energieagentur dena – ein Potential von 2,7 Gigawatt abschaltbarer Leistung bieten.