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Ausgabe 03/2001
Kraft-Wärme-Kopplung

Förderung ab 2002

Bereits im November 1999 wurde der dramatische Rückbau bestehender Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, kurz KWK, beklagt. Die Bundesregierung setzte sich schon damals zum Ziel die Anzahl der Anlagen bis 2009 zu verdoppeln.

Kraft-Wärme-Kopplung im europäischen Vergleich Bild vergrößern

Kraft-Wärme-Kopplung nutzt die bei der Verbrennung fossiler Energieträger freiwerdende Abwärme zum Heizen. Damit erhöht sich der Wirkungsgrad und die Kohlendioxid-Emission sinkt im Vergleich zu ausschließlich Strom produzierenden Kraftwerken. Durch die Liberalisierung des Strommarktes wurden im Jahr 1990 aus ökonomischen Gründen pro Monat 150 bis 200 Megawatt Leistung aus KWK-Anlagen zurück gebaut. Fördermaßnahmen für die umweltfreundlichere Stromerzeugung sind daher notwendig, wenn die von der Bundesregierung anvisierten Klimaschutzziele realisiert werden sollen.

Nach zähem Ringen zwischen rotgrüner Bundesregierung, Vertretern der Stromwirtschaft und kommunalen Unternehmen tritt nun ab ersten Januar 2002 die Selbstverpflichtung der Stromwirtschaft zusammen mit einer Bonusregelung des Gesetzgebers in Kraft. Das im Gesetz zur "Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung" enthaltene Bonusmodell sieht, je nach Wirtschaftlichkeit der Anlage, gestaffelte Zuschüsse vor. Werden die Vorgaben nicht erreicht, behält sich die Bundesregierung eine Quotenregelung vor. Das Gesetz soll dazu beitragen die Klimaschutzziele zu erfüllen, die Deutschland im Rahmen des Kyoto-Protokolls gesetzt sind.

pen