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Ausgabe 02/2000
Klage gegen EEG

Beihilfeaspekt contra Rückstellung

Die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke e. V. (VDEW) klagt in Brüssel gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 1. April diesen Jahres das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) ersetzt hat. Der VDEW sieht mit dem neuen Gesetz den Anbietern Erneuerbarer Energien unzulässige Beihilfen gewährt und bemängelt außerdem, dass auch die abnehmende Bezuschussung zu keiner am Markt orientierten Vergütung führen würde. Nach europäischem Recht (Artikel 92 EG-Vertrag) sind "staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar". Die Europäische Kommission hatte 1990 den Gesetzentwurf des damals gültigen Stromeinspeisungsgesetzes genehmigt und den Beihilfe-Aspekt nicht anerkannt.

Christof Timpe, Koordinator des Bereichs Energie und Klimaschutz am Öko-Institut Freiburg sieht die Beihilfe nicht gewährt: "Es fließt ja kein staatliches Geld. Problematisch ist allerdings, dass es eine rein nationale Förderregelung ist." Für Timpe fällt die Auseinandersetzung eher in den Bereich "juristisches Scharmützel".

Die Anbieter Erneuerbarer Energie sehen ihrerseits Grund in Brüssel vorstellig zu werden. Die Europäische Kommission ist von zehn Stadtwerken bereits im November letzten Jahres aufgefordert worden, die sogenannten Rückstellungen der Atomkonzerne auf die Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu prüfen. Die Rückstellungen, die dem kostenintensiven Abbau der Anlagen dienen sollen, sind steuerfrei und könnten durchaus als unerlaubte Staatsbeihilfen gelten. Christof Timpe sieht der Prüfung jedoch eher pessimistisch entgegen: "Es würde mich wundern, wenn dem besonders intensiv nachgegangen würde." Anlass zur Kritik bietet nicht nur die Steuerfreiheit der auf rund 70 Milliarden Mark geschätzten Finanzmittel, sondern auch ihre Verwendung als Investitionsmittel.

Bei Verlust des Geldes würde der Stromkunde nochmals zur Kasse gebeten, diesmal in seiner Eigenschaft als Steuerzahler. Greenpeace fordert deshalb die Entsorgungsrückstellungen der Verfügungsgewalt der Atomkraftwerksbetreiber zu entziehen, indem ein unabhängig verwalteter Entsorgungsfond eingerichtet wird. Christof Timbe erläutert, daß die Rücklagen auch als Druckmittel auf dem Markt dienen können: "Es werden Marktpreise unter den tatsächlichen Kosten angeboten, die nur Unternehmen mit hoher Kapitalverfügbarkeit durchhalten können. Dann muß der Niedrigpreis-Anbieter nur noch warten, bis er das Stadtwerk übernehmen kann."

pen