|
|
|
Ausgabe 02/2002 |
|
|
|
|
Ausgabe 02/2002
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Beihilfevorwurf zurückgewiesen
Deutsche Energieversorger müssen nicht nur die Einspeisung erneuerbarer
Energien zulassen sondern die gelieferte Energie auch zu höheren
Preisen abnehmen. Mit diesem Urteil wurde das von Stromversorgern eingeleitete
Verfahren durch die europäische Kommission Mitte Mai endgültig
eingestellt. Beschwerden gegen das Erneuerbare-Energien- und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
lagen der Kommission wegen des Verdachts unerlaubter Beihilfen vor.
Die europäische Kommission wies den Beihilfeaspekt mit der Begründung
zurück, dass keine staatlichen Gelder fließen. Damit stehen
die deutschen Gesetze zur Förderung erneuerbarer Energien und zur
Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung nicht im Widerspruch zu
europäischer Rechtsprechung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat,
so das deutsche Bundeswirtschaftsministerium, den regenerativen Energien
im vergangenen Jahr 1,2 Milliarden Euro an Vergütung eingebracht.
Petra Nieckchen
|
|