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Ausgabe 02/2002
Erneuerbare-Energien-Gesetz

Beihilfevorwurf zurückgewiesen

Deutsche Energieversorger müssen nicht nur die Einspeisung erneuerbarer Energien zulassen sondern die gelieferte Energie auch zu höheren Preisen abnehmen. Mit diesem Urteil wurde das von Stromversorgern eingeleitete Verfahren durch die europäische Kommission Mitte Mai endgültig eingestellt. Beschwerden gegen das Erneuerbare-Energien- und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz lagen der Kommission wegen des Verdachts unerlaubter Beihilfen vor.

Die europäische Kommission wies den Beihilfeaspekt mit der Begründung zurück, dass keine staatlichen Gelder fließen. Damit stehen die deutschen Gesetze zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung nicht im Widerspruch zu europäischer Rechtsprechung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat, so das deutsche Bundeswirtschaftsministerium, den regenerativen Energien im vergangenen Jahr 1,2 Milliarden Euro an Vergütung eingebracht.
Petra Nieckchen