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Ausgabe 03/2003 |
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Ausgabe 03/2003
EEG
Gesetz wird überarbeitet
Den Ausbau der erneuerbaren Energien - von Wasser, Wind, Biomasse, Sonne
und Erdwärme - fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Es verpflichtet die Stromnetzbetreiber, die aus erneuerbaren Quellen
erzeugte Elektrizität zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Die Kosten
legen sie auf den Strompreis für alle Stromkunden um. Im vergangenen
Jahr kauften die Stromversorger für rund 1,7 Milliarden Euro, so der
Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), rund 25 Milliarden Kilowattstunden,
die mit durchschnittlich 8,9 Cent je Kilowattstunde vergütet wurden.
Das sei dreieinhalb mal soviel gewesen wie der Marktwert des Stroms
von 2,5 Cent je Kilowattstunde. Das Gesetz hat einen Wachstumsboom der
Erneuerbaren Energien ausgelöst, deren Anteil am Stromverbrauch sich
seit 1998 auf heute rund neun Prozent verdoppelt hat.
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Förderung durch das Erneuerbare- Energien- Gesetz
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Im August legte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis
90/Die Grünen) einen Entwurf zur Novellierung des Gesetzes vor. Die Änderungen orientieren sich
an den Erfahrungen der letzten Jahre: So soll für gute Windenergie-Standorte
der Basis-Vergütungssatz sinken, um eine Überförderungen
zu vermeiden. Auch die Anreize zum Bau von Anlagen an windschwachen
Standorten werden zurückgenommen. Umgekehrt sollen Erhöhungen
beim Solarstrom das auslaufende 100.000 Dächer-Solarstromprogramm
ersetzen. Auch für kleinere Tiefen-Erdwärme-Kraftwerke sollen
höhere Vergütungen eingeführt werden, um in Deutschland
den Bau erster Anlagen anzuregen. Neu ist auch eine Härtefallregelung
zugunsten stromintensiver Betriebe. Grundsätzlich soll die Einspeisevergütung
nun mit fortschreitender Zeit abnehmen ein Anreiz zu mehr Effizienz.
Aufregung verursachten die Kommentare von Bundeswirtschaftsminister
Wolfgang Clement (SPD), von denen die Financial Times Deutschland
unter Bezug auf ein ministerielles Grundsatzpapier berichtet. Abgesehen
davon, dass er empfiehlt, die Vergütungssätze stark zu reduzieren
und die Förderzeiträume auf 10 statt jetzt 20 Jahren zu halbieren,
spricht er sich bei der Windenergie sogar für eine Abkehr vom Festpreis-
hin zu einem Ausschreibungssystem aus. Statt gesetzlich garantierter
Abnahmepreise sollten künftig die Fördermittel für Windenergie
per Ausschreibung an den günstigsten Anbieter vergeben werden.
Man darf gespannt sein, ob bis zum Herbst eine Einigung erreicht wird,
damit die Novelle, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, zum ersten
Januar 2004 in Kraft treten kann.
imi
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