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Ausgabe 03/2003
EEG

Gesetz wird überarbeitet

Den Ausbau der erneuerbaren Energien - von Wasser, Wind, Biomasse, Sonne und Erdwärme - fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es verpflichtet die Stromnetzbetreiber, die aus erneuerbaren Quellen erzeugte Elektrizität zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Die Kosten legen sie auf den Strompreis für alle Stromkunden um. Im vergangenen Jahr kauften die Stromversorger für rund 1,7 Milliarden Euro, so der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), rund 25 Milliarden Kilowattstunden, die mit durchschnittlich 8,9 Cent je Kilowattstunde vergütet wurden. Das sei dreieinhalb mal soviel gewesen wie der Marktwert des Stroms von 2,5 Cent je Kilowattstunde. Das Gesetz hat einen Wachstumsboom der Erneuerbaren Energien ausgelöst, deren Anteil am Stromverbrauch sich seit 1998 auf heute rund neun Prozent verdoppelt hat.

Förderung durch das Erneuerbare- Energien- Gesetz
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Im August legte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) einen Entwurf zur Novellierung des Gesetzes vor. Die Änderungen orientieren sich an den Erfahrungen der letzten Jahre: So soll für gute Windenergie-Standorte der Basis-Vergütungssatz sinken, um eine Überförderungen zu vermeiden. Auch die Anreize zum Bau von Anlagen an windschwachen Standorten werden zurückgenommen. Umgekehrt sollen Erhöhungen beim Solarstrom das auslaufende 100.000 Dächer-Solarstromprogramm ersetzen. Auch für kleinere Tiefen-Erdwärme-Kraftwerke sollen höhere Vergütungen eingeführt werden, um in Deutschland den Bau erster Anlagen anzuregen. Neu ist auch eine Härtefallregelung zugunsten stromintensiver Betriebe. Grundsätzlich soll die Einspeisevergütung nun mit fortschreitender Zeit abnehmen – ein Anreiz zu mehr Effizienz.

Aufregung verursachten die Kommentare von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD), von denen die „Financial Times Deutschland“ unter Bezug auf ein ministerielles Grundsatzpapier berichtet. Abgesehen davon, dass er empfiehlt, die Vergütungssätze stark zu reduzieren und die Förderzeiträume auf 10 statt jetzt 20 Jahren zu halbieren, spricht er sich bei der Windenergie sogar für eine Abkehr vom Festpreis- hin zu einem Ausschreibungssystem aus. Statt gesetzlich garantierter Abnahmepreise sollten künftig die Fördermittel für Windenergie per Ausschreibung an den günstigsten Anbieter vergeben werden. Man darf gespannt sein, ob bis zum Herbst eine Einigung erreicht wird, damit die Novelle, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, zum ersten Januar 2004 in Kraft treten kann.

imi